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Die Schlacht am Rubikon ( Die Zeit 29. Mai 2001)
Ethik gegen Ethik: Im Berliner Streit um die Biomedizin wächst die Angst vor dem moralischen
Bürgerkrieg
Von Gunter Hofmann
Berlin
Es gebe "viel Raum diesseits des Rubikon". Mit diesem lakonischen Satz, der nun im Zentrum
steht, hat Bundespräsident Johannes Rau überaus eindeutig allen widersprochen, die im Streit
um die verbrauchende Embryonenforschung und Präimplantationsdiagnostik (PID) für eine
Lockerung der Grenzen des Erlaubten plädieren. Widersprochen hat der Präsident am 18. Mai vor
allem dem Bundeskanzler.
Dass Gerhard Schröder dies auch so empfand, machte er eilig in einem Gespräch mit dem
Spiegel klar, in dem er darauf beharrte: Der Schutz von Embryonen sei ohne Frage moralisch
geboten, moralisch sei es aber auch, Menschen mit schwersten Erkrankungen nicht zu
vergessen, die sich "durch gentechnisch hergestellte Medikamente Heilung und Linderung
erhoffen". Zur moralischen Verantwortung, sagte Schröder weiter, gehöre schließlich auch, sich
um Arbeit und Wohlstand zu kümmern. Man dürfe die "sozialethische Dimension" in der
Konkurrenz um einen internationalen Spitzenplatz nicht vergessen.
Ethikrat? Raus Antwort: Den gibt es schon, hört auf mich. Dass er sich in der Sache treu bleiben
würde, war auch Schröder klar. Aber so treu? Auch die beiden großen Kirchen, die im Ethikrat
mitmachen, treten ähnlich entschieden auf. In moralischen Fragen hat die Republik nicht einen
einzigen Chef, egal, ob er wie Helmut Kohl die geistig-moralische Führung beansprucht oder, wie
Schröder, der Autorität und dem Charme des Pragmatismus vertraut.
Raus Plädoyer für eine Grenzziehung - keine Forschung an Embryonen, nein zur PID - findet sich
auch in den "Eckpunkten für eine Gentechnikpolitik der Bundestagsfraktion" der Grünen wieder.
Der Wunsch nach Gesundheit und körperlicher oder seelischer Integrität, heißt es darin, habe
einen hohen Stellenwert. "Zugleich wissen wir, dass Krankheit und Behinderung immer zum
menschlichen Leben gehören werden." Das Ziel wird abgelehnt, "mithilfe der Gentechnik den
Versuch zu unternehmen, falsche Maßstäbe vom ,perfekten Menschen' zu verwirklichen". Die
Forschung an embryonalen Stammzellen wiederum sei unvereinbar mit dem Konzept von
Menschenwürde, da menschliches Leben vernichtet werden müsste, "um es anderen
menschlichen Leben nutzbar zu machen". Für eine solche Güterabwägung gebe es keine
überzeugende Begründung.
Moral ist keine Chefsache
Den Berliner Kardinal Georg Sterzinsky verleitete nicht zuletzt diese Positionierung der Grünen zu
der Bemerkung, gelegentlich könne er mehr Übereinstimmung mit ihnen feststellen als mit
anderen. Um dann nachzusetzen: "Die katholische Kirche kann die C-Parteien nicht mehr als ihre
Parteien ansehen." (Der Tagesspiegel). Ein Hauch von Purpur liegt plötzlich über den Grünen.
Es geht um Werte, um Moral, um das "C". Ausgerechnet die Christdemokraten, mit all ihrer
Tradition, erscheinen in dieser Debatte eher unschlüssig. Die einen stehen weit diesseits, die
anderen weit jenseits des Rubikon, viele schwimmen. Angela Merkel, von Haus aus
Naturwissenschaftlerin, wollte ursprünglich die Optionen für Genforscher und Biomediziner
öffnen. Aber sie zaudert. Jetzt versucht sich auch Wolfgang Schäuble daran, der (in einem
Gespräch mit der ZEIT) jüngst auslotete, wie sich der Begriff des Lebens und der Begriff der
menschlichen Würde doch neu definieren lasse: Die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle sei,
so sein Argument, eng mit der Mutter verknüpft. Im Umkehrschluss heißt das: Im Falle künstlicher
Befruchtung, in vitro, sind die Mauern weniger hoch aufzutürmen; so sieht es auch der ehemalige
Generalsekretär Peter Hintze, selbst ein Pfarrer. Aber die Skala in CDU und CSU reicht bis zu den
Lebensschützern und Wahlkämpfern, die sich schon darauf präpariert hatten, die gottlose
rot-grüne Bande wegen ihres Szientismus im Wahlkampf vorzuführen.
Jenseits des Rubikon, das steht fest, bewegt sich ungeniert vor allem die FDP. Das hat nicht nur
mit ihrem Begriff von Forschungsfreiheit, auch nicht allein mit ihrer Nähe zur einschlägigen
Industrie, sondern ebenso mit ihrer spezifischen Mentalität zu tun.
Bleibt, von der PDS einmal abgesehen, die generell nein sagt, die Volkspartei SPD. Folgt sie
ihrem Chef Schröder?
Die Justizministerin, Herta Däubler-Gmelin, warnt mit streng verfassungsrechtlichen Argumenten
davor, den Rubikon zu überschreiten. Menschliches Leben, heißt es in ihrem Papier für die
SPD-Spitze ("Heilen und Helfen: Ja - Klonen, Selektieren und Züchten von Menschen: Nein!"),
beginne mit der "Verschmelzung von Samenzelle und Ei". Und von dem Moment an ist es
geschützt. Edelgard Bulmahn hält, wie man weiß, dagegen. Das Leben sei "von Anfang an"
geschützt, argumentiert sie. Aber wann genau fängt Leben an? Die Forschungsministerin lässt
das offen. Mehr noch: Ausdrücklich hat sie in einem Gespräch mit dem Spiegel geraten, auch die
Embryonenforschung zu erlauben (die seit 1991 per Gesetz verboten ist), wenn es nach einer
gründlichen Debatte im Ethikrat einen "breiten Konsens" darüber gebe; eigens hergestellt werden
sollen Embryonen für die Forschung freilich nicht.
Aber: Wie könnten gesellschaftliche Mehrheiten verfassungsrechtliche Gebote oder ethische
Prinzipien aushebeln? Für Johannes Rau und Herta Däubler-Gmelin jedenfalls gilt: Nach ihrem
entschiedenen Votum könnten sie eine entsprechende Korrektur der Gesetzeslage schlicht nicht
akzeptieren.
Im Zweifel konnte sich der Kanzler noch immer auf seine braven Parteisoldaten verlassen. Zur
Zeit allerdings, das muss man schon sagen, machen einige der Kombattanten, der Kanzler, die
Forschungsministerin oder auch der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG),
Ernst-Ludwig Winnacker, dessen Wendung zugunsten der Embryonenforschung besonders
plötzlich kommt, ziemlich viele Fehler. Je forscher das Plädoyer, umso rigoroser die Widerstände.
Hinzu kommt: Während zweier gründlicher Gespräche der SPD-Parlamentarier mit Experten sind
gerade vonseiten der Wissenschaftler die Bedenken gegenüber dem biotechnischen "Köder der
Utopie" eher unterstützt worden. In kaum einem Bereich gebe es so viel Nichtwissen, zugleich
aber auch so viel "explosives Wissen", hieß es. Und die PID mache den Dammbruch nicht
möglich, sie sei der Dammbruch. Offen bleiben für Alternativen; Vorsicht, Langsamkeit,
Misstrauen gegenüber Gentests, lautete der vielfach geäußerte Rat.
Die Stellungen sind bezogen, die Argumente ausgetauscht, der Fraktionszwang ist aufgehoben,
die Schlachtordnung am Rubikon, der hier Spree heißt, wird übersichtlicher, auch wenn die
Mehrheiten im Parlament noch unklar sind. Augenblicklich ist dort zwar nichts zu entscheiden.
Aber der Kanzler zeigt Willen und sein Motiv: Zehn Jahre lang haben die USA von der
Informationstechnologie gelebt, die Wirtschaft boomte, während es von der Bundesrepublik hieß,
sie habe die Sache verschlafen. In Sachen Biotechnologie, der "Schlüsseltechnologie dieses
Jahrhunderts", wie Schröder nicht müde wird zu beteuern, sollte das nicht noch einmal passieren.
Nicht ihm, dem Mann der Neuen Mitte! Und mit Tony Blair halten wir im Wettbewerb mit!
Ethik im Kontext: Wie immer man zu den Fragen der Biotechnik steht, seit diese Kontroverse in
den Sog der Debatte über die Modernisierung geriet, lief etwas schief. Der Ethikrat ist nur der
jüngste Ausdruck dessen. Auch Schröders Wort, man müsse die Debatte "ohne ideologische
Scheuklappen" führen, oder die Begleitphilosophie seines frisch gebackenen Kulturministers
Julian Nida-Rümelin, wonach die befruchtete Eizelle noch nichts mit "Würde" zu tun habe - das
alles gehört in diesen Zusammenhang.
Ethik? Schröder wollte auf Technik und Innovation setzen, und die SPD wollte es in der Mehrheit
auch. Wachstum schafft Jobs. In dieser Verfassung stießen Schröder und seine
Sozialdemokraten auf ein frei flottierendes Sujet, an dem die Feuilletons unversehens Gefallen
fanden. Oder genauer, zunächst war es nur ein Feuilleton, das der FAZ. Und das zeigte sich über
die Entschlüsselung des menschlichen Genoms ebenso ansteckend begeistert, wie es sich
heute über die Neigung entrüstet, den Rubikon zu überschreiten.
Die Reproduzierbarkeit des Menschen, die Heilung von Erbkrankheiten, der Austausch von Genen
mit anderen, das alles rückte ins Zentrum des sozialdemokratisch vereinseitigten
Fortschrittsbegriffs. Früher ging es um die Veränderung der Gesellschaft, von nun an geht es um
die Veränderung des Menschen. Manche haben die qualitative Differenz nicht richtig erkannt. Es
war scheinbar wieder so einfach wie in den fünfziger Jahren, die Moderne bricht an, man muss
sie nur wollen. Damals ging es um die friedliche Nutzung der Atomenergie.
Auch er, gestand Johannes Rau, habe sie lange "für den richtigen Weg gehalten". Den Traum von
der nie versiegenden Energie zu konkurrenzlos niedrigen Preisen oder von Wüsten, die blühen -
auch er habe ihn geträumt. Welche Naivität! Rau hat Recht mit diesem Hinweis. Gerade
diejenigen, die der Forschung möglichst keine allzu engen Grenzen ziehen möchten, hätten sich
über die "völlig neue Qualität" ihrer Sujets Rechenschaft ablegen müssen. Also über die Fähigkeit
des Menschen, "den Menschen selber zu verändern, ja ihn genetisch neu zu entwerfen".
Damit hatte die Modernisierungsdebatte, auf welcher Seite man auch steht, ihr falsches Objekt.
Man kann auch sagen: Die Lebenswissenschaften sind unterkomplex verhandelt worden von den
einen, worauf die anderen überprinzipiell reagierten. Die Fundamente des Lebens gegen
Geldstreben und menschliche Anmaßung. Die Biomedizin in Berlin: Das ist also die Geschichte
eines Versuchs, ein komplexes Thema unter Kontrolle zu bringen, das sich gerade wegen seiner
Komplexität der Kontrolle entzieht.
Am Anfang des rot-grünen Streits stand eine kleine Idee. Ostern 2000: Der Grüne Rezzo Schlauch
empfahl intern, ein Gentechnikministerium einzurichten. Der Atomkonsens war erreicht, nun ist
die Biomedizin unser! Der Kanzler lehnte ab, ganz klar. Dafür verfolgte Andrea Fischer, damals
noch Gesundheitsministerin, den Gedanken auf ihre Weise weiter. Sympathisch offen erklärte sie,
wenigstens verstehen zu wollen, um was es geht. Kompliziert genug ist es ja. Ein Symposium
über Fortpflanzungsmedizin im Mai vorigen Jahres, das plötzlich alle Feuilletongrenzen sprengte,
machte ihr deutlich, dass gesetzlicher Regelungsbedarf besteht. Das Recht hinkt der Realität
hinterher. Man brauche, folgerte sie, eine wirkliche, offene Debatte, und am Ende benötige man
ein Gesetz. Schröder war alarmiert.
Dieses Gesetz wird nicht kommen. Nach dem Rücktritt Andrea Fischers brauchte es kaum 24
Stunden, bis das feststand: Es hat auch nicht lange gedauert, bis Andrea Fischers
Abteilungsleiterin, Ulrike Riedel, eine grüne Medizinrechtlerin, kühl aus dem Amt entfernt wurde.
Mit ihrer Ablösung, kommentierte sie, habe Ulla Schmidt (SPD), die neue Ministerin, "ein Signal für
eine biopolitische Wende setzten wollen". Falsch? In der Frage wird nicht mit offenen Karten
gespielt. Die PID allerdings, das ist die Pointe, wäre nur mit einem Gesetz zu ermöglichen.
Im weißen Laborkittel lässt Schröder sich schon mal gern dabei ablichten, wie er über den Fluss
blickt, den zu überschreiten Rau warnt. Das Kabinett ist, wie sich gezeigt hat, dennoch nicht leicht
auf Linie zu trimmen. Was wäre denn auch eine Linie? Eine Änderung des
Embryonenschutzgesetzes von 1991? Schon das laute Nachdenken darüber erweist sich als
kontraproduktiv. Und selbst Margot von Renesse (SPD), die Vorsitzende der
Enquete-Kommission des Bundestages, ist sich sicher, wenn man die Embryonenforschung
freigeben würde, führe das glatt in den "Bürgerkrieg". Ja, es fallen gewaltige Worte in diesem
Konflikt, aber sie fallen nicht zufällig.
Was dennoch beim Zuhören so angenehm auffällt, ist, dass Margot von Renesse ihre Positionen
ohne jeden Anflug von Jakobinismus vorträgt, der sich auf allen Seiten so häufig einschleicht. Mit
51 Prozent, flicht sie irgendwann ein, könne sie der umstrittenen Diagnosemethode (PID)
zustimmen, von der viele sagen, es sei der Anfang von "Selektion". Umgekehrt heißt das: Zu 49
Prozent hat sie Skrupel. Oder, noch genauer: Wenn man die Sache für jene 50 oder 100 Frauen
freigeben und auf sie eingrenzen könnte, um die es vordergründig geht, würde sie gleich ja
sagen.
Aber wie lässt sich verhindern, dass künftig eine Art "Wunschkindmentalität" um sich greift oder
gar zwischen wertem und unwertem Leben unterschieden wird, wie es auf ihrem Symposium
gesagt worden ist?
Bei manchen ihrer Parteifreunde und wohl auch beim Kanzler gilt Andrea Fischer, seit ihre
Gesetzespläne bekannt wurden, als grüne Fundamentalistin. Bloß, sie ist es nicht. Es sind die
Ambivalenzen, die in der Sache selbst liegen, die bei Margot von Renesse wie bei Andrea Fischer
dazu führen, dass sie über Differenzen und Gemeinsames unaufgeregt miteinander sprechen
können.
Die Enquete-Kommission des Bundestages, urteilt ihre Vorsitzende, habe sich in gewisser
Weise gelähmt. Die Lager sprächen sich wechselseitig die Moral ab. Wer jenseits des Rubikons
forschen möchte, gilt gleich als Diener der pharmazeutischen Industrie, sagt sie, oder als deren
verlängerter Arm im Kabinett. Sie jedenfalls bringt das dazu, durchaus für "Epizentren" in der
Debatte zu plädieren. Aus ihrer Sicht klingt die Sache mit dem Ethikrat also gar nicht so schlecht.
Wer die Geschichte dieses Konflikts rekapituliert, muss sagen: Ja, Schröder hat Fehler gemacht.
Der größte war es, Bioethik für eine Chefsache zu halten. Ja, es ist nicht hinreichend für
Transparenz gesorgt worden, die Politik hat über die Interessenverpflechtungen im Hintergrund
viel zu lange geschwiegen. Ja, die Wissenschaft selbst reflektiert nicht genügend über sich und
ihre eigenen Abhängigkeiten. Andererseits hätte die Politik, als das Genomprojekt im
vergangenen Jahr von Beteiligten mit abenteuerlichen Heilungsversprechen angepriesen worden
ist, ernsthaft widersprechen und an die Verantwortung von Wissenschaft erinnern müssen. Und
zwar gerade dann, wenn man die Sache selber befördern will.
Eine merkwürdige Leidenschaft
Ja, die Forschungsministerin Bulmahn versichert zwar, man halte sich offen für wissenschaftliche
Alternativen, aber wird wirklich ausreichend über Alternativen nachgedacht? Johannes Rau
beispielsweise hat in seiner Rede im Zusammenhang mit der Sterbehilfe danach gefragt,
weshalb es um die Schmerztherapien nicht besser bestellt sei. Weshalb, bitte?
Und, ja, man möchte gern die Ernsthaftigkeit akzeptieren, mit der Forschungspolitiker und
Wissenschaftler im Sinne des Kanzlers dafür plädieren, die Hoffnung auf Heilungschancen, die in
der Biomedizin stecken, nicht unbarmherzig zu ignorieren. Aber man muss auch zurückfragen,
weshalb sich derart viel Leidenschaft den Fragen der Biomedizin widmet, während die Politik
sonst Hunger, Völkermord und andere Tragödien auf ganzen Kontinenten großzügig ignoriert.
Manchmal wird man den Eindruck nicht los, die Schlacht am Rubikon trage auch
kompensatorische Züge.
Es ist also beileibe kein Zufall, bei dieser Vorgeschichte, dass sich Lager gebildet haben,
zwischen denen ein offener Diskurs kaum möglich ist. Manche, nicht nur die CDU, haben ihn
gescheut. Sie hatten einfach Angst, resümiert Andrea Fischer, dass ihnen die moralischen
Streitfragen "den eigenen Laden zerlegen". Angst vor dem "Bürgerkrieg".
Das haben aber auch diejenigen mitzuverantworten, die die Auseinandersetzung auf
fundamentalistische Weise führen. Auch über den Antimodernismus, der darin steckt, muss man
reden. Interessant wird der Konflikt in Wahrheit ohnehin erst an der Stelle, an der er zu selten
geführt wird: Dort nämlich, wo es um "Gut gegen Gut" (von Renesse) geht, wo man sich also den
Respekt vor den Maßstäben und den Argumenten nicht gegenseitig abspricht. Und wo gefragt
wird, ob die Entwicklung der Biowissenschaft, die die Besonderheit des Menschen infrage stellt,
nicht die gesamte Gattungsethik relativiert. Was tun?
Johannes Rau hat sich darauf nicht eingelassen, er hat nüchtern die Argumente gewogen. Wer
über den Rubikon will, befindet sich nun in der Defensive. Zwar hat er davor gewarnt, christliche
Prinzipien zu instrumentalisieren, aber ob das den modischen Fundamentalismus wirklich
beeindruckt? Leider wohl kaum. Zu einem Gesetz, das das Embryonenschutzgesetz revidiert und
über den Beginn des Lebens neu nachdenkt, wird es vorläufig nicht kommen. Viel wäre es schon,
wenn die Einsicht sich durchsetzte, dass Biomedizin das falsche Sujet ist, um die Frage zu
beantworten, wer modern und wer zukunftspessimistisch ist.
So viel Fraktionierung, so wenig Offenheit. Die Debatte ist beendet, die Debatte soll beginnen.
Wenn es gelänge, sie noch einmal zu öffnen, dann spräche am 31. Mai auch der Kanzler wirklich
bloß als "Abgeordneter Schröder". Zehn Minuten, keine Minute länger als seine Kollegen im
Parlament.
Dann allerdings, muss man ehrlich hinzufügen, wäre auch Johannes Raus gelobte Rede über
die Grenzen des Fortschritts nicht schon das letzte Wort.
Rede derParlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickels im Bundesministerium für Gesundheit
zur Zusammenfassung der Vorträge und Diskussionendes Symposiums "Fortpflanzungsmedizin in Deutschland"
am 26. Mai 2000 in Berlin
Begrüßung
Meine Aufgabe ist, den schwierigen Versuch zu unternehmen, wesentliche Punkte dieses dreitägigen Symposiums zusammenzufassen.
Grenzziehungen in der Biomedizin
und
Überblick über die medizinischen und gesellschaftlichen Aspekte
der Reproduktionsmedizin
Bereits die einleitenden allgemeinen Vorträge haben ausgehend von unterschiedlichen Ansätzen die Notwendigkeit, eine ethische und rechtliche Debatte zu führen, bestätigt und gezeigt, dass die neuen medizinischen Möglichkeiten Grenzziehungen erforderlich machen. Gesellschaft und Politik müssen klare Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Biomedizin schaffen.
Dabei kann kein Fachgebiet aus sich allein heraus diese Grenzen begründen. Es sind klare Regelungen erforderlich, die allen Beteiligten an reproduktionsmedizinischen Maßnahmen die Sicherheit geben, die neuen Methoden verlässlich anzuwenden und dabei die Menschenwürde zu wahren und sozialen Druck zu vermeiden. Hierüber muß ein interdisziplinärer und interprofessioneller Dialog unter Beteiligung aller gesellschaftlich relevanter Gruppen und einer breiten Öffentlichkeit geführt werden.
LEITFRAGE 1 Welchen Status hat ein Embryo in vitro?
Der Schutz menschlicher Embryonen ist ein hochrangiges gesellschaftspolitisches Ziel, das nicht ohne moralische Kosten eingeschränkt oder suspendiert werden kann. Uns hat die Frage nach der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens im frühesten Stadium seiner Entwicklung beschäftigt. Hier wird teilweise über Abstufungen der Schutzwürdigkeit diskutiert. Demgegenüber steht die Einsicht, dass es keine Phase geben dürfe, in der das ungeborene Leben der freien und rechtlich ungebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der werdenden Mutter, überantwortet wird. Gesellschaftliche Einigkeit wird für die dabei unausweichlichen politisch-rechtlichen Entscheidungen wohl nicht erreicht werden können. Unser Eindruck von der Debatte der letzten drei Tage ist aber so, dass hier Konsens darüber gefunden wurde, dass die Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes und unserer Gesellschaftsordnung einen sehr weitreichenden Schutz des Embryos verlangen.
LEITFRAGE 2 Wie verändern sich durch die Methoden der medizinisch unterstützten Fort-pflanzung das Bild von Elternschaft und die Rolle der Frau in der Gesellschaft und welche Aufgabe kommt dabei der Beratung der Betroffenen zu?
Es scheint auch eine Übereinstimmung dahingehend zu geben, dass die bisherige und uns vertraute Rolle von Mann, Frau und Kind und ihre Beziehung zueinander sich durch die reproduktionsmedizinischen Massnahmen fundamental verändern können. Die Frau als Objekt, der Mann als Statist, das Kind - im extremsten Fall als qualitätsgesichertes Produkt.
Deshalb wurde vorgeschlagen dieser Entwicklung mit verschiedenen Massnahmen entgegen zu wirken, die auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht der Frau, des Mannes stützen, es aber darüberhinaus in einen gesellschaftlichen Zusammenhang stellen. Zwar eröffnet die moderne Fortpflanzungsmedizin ungewollt kinderlosen Paaren neue Möglichkeiten, den Kinderwunsch zu erfüllen. Auf der anderen Seite wurde davor gewarnt, dass gerade diese neuen technischen Möglichkeiten es erschweren könnten, Kinderlosigkeit zu akzeptieren und sich mit dieser Situation auszusöhnen.
Und hier setzten Vorschläge an, das Entscheidungsspektrum wieder zu erweitern und die unterschiedlichen Lebensentwürfe zu respektieren. Jeder Lebensentwurf und jede Lebensentscheidung ist eingebettet in gesellschaftliche Bedingungen, die sie befördern oder behindern. Eine insgesamt kinder- und elternfreundliche Gesellschaft, Integration von Kindern, von Behinderten, das Zurverfügungstellen der notwendigen Hilfesangebote, die Mütter und Väter benötigen, um eine besondere Lebenssituation bewältigen zu können. Dies alles ist erforderlich, um eine möglichst freie Entscheidung des Einzelnen zu ermöglichen.
Die Tatsache, dass Frauen heute häufig später einen Kinderwunsch realisieren, mit der möglichen Folge der Fruchtbarkeitsstörung bis hin zur Unfruchtbarkeit, hängt auch mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusammen. Würden diese Bedingungen verbessert ö z. B. durch Kinderbetreuungsangebote in verschiedenen Altersstufen - dann könnte ein Kinderwunsch eventuell früher und damit medizinisch unproblematischer realisiert werden.
Auch der Beratung und ihrer Qualität wurde eine besondere Bedeutung beigemessen. Sie sollte umfassend sein, alle Aspekte enthalten und nicht ausschliesslich auf die medizinisch-technischen Möglichkeiten abheben.
Von der Frau kann jedoch nicht verlangt werden, dass sie stellvertretend für die Gesellschaft mit einer höchstpersönlichen Entscheidung gesamtge-sellschaftliche Probleme löst.
Das Bild der Elternschaft wird durch reproduktionsmedizinische Maßnahmen berührt, da bisherige Familienstrukturen durch die Involvierung Dritter beeinflußt werden. Ein Wertewandel weg vom einfachen Wunsch nach einem Kind hin zu einem "Recht" auf ein gesundes Kind zeichnet sich bereits heute immer deutlicher ab.
LEITFRAGE 3 Wo sollen die Grenzen für den Einsatz von Keimzellspenden liegen?
Bei der Verwendung von Keimzellspenden ist neben der medizinischen Indikation höchstes Augenmerk auf das Wohl des künftigen Kindes zu richten. Die Frage der Samenspende ist bisher weitgehend ungeregelt. Wenn in der Bundesrepublik jedoch über 500 Kinder pro Jahr nach dieser Methode geboren werden, zeigt dies, dass angesichts der Fülle möglicher Probleme dieser Verfahren hier Regelungsbedarf besteht. Dies ist insbesondere für den zivilrechtlichen Bereich auch in der Vergangenheit schon öfter angemahnt worden.
Bei der Frage einer möglichen Zulassung der Eizellspende zeigte sich, dass das Verbot der Eizellspende weitgehend konsensfähig ist. Dies zum einen wegen der damit verbundenen beachtlichen Belastungen und Risiken für die Frau, zum anderen aber auch vor dem Hintergrund des bestehenden und allgemein befürworteten gesetzlichen Verbots der Leihmutterschaft, wodurch die gespaltene Mutterschaft vermieden wird.
LEITFRAGE 4 Welche Voraussetzungen und Grenzen sollen außerhalb der Ehe für eine Elternschaft aufgrund medizinisch unterstützter Fortpflanzung gelten?
Bei der Frage der Voraussetzungen für eine Elternschaft stehen sich im wesentlichen zwei Positionen gegenüber. Zum einen die Ansicht, dass die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung nicht auf Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften beschränkt werden kann, sondern die Entscheidung den einzelnen Betroffenen überlassen werden muß, im Grundsatz also ein nahezu uneingeschränktes Recht auf Fortpflanzung besteht.
Zum anderen die Ansicht, dass unser Grundgesetz mit seinem Schutz der Freiheitsrechte und seinem besonderen Schutz von Ehe und Familie den Staat nicht verpflichtet, Unterstützungsmöglichkeiten für die Fortpflanzung allgemein bzw. insbesondere für besondere Familien- und Lebensformen, also etwa für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, zur Verfügung zu stellen. Allenfalls wird die künstliche Befruchtung unter der Voraussetzung eines adoptionsanalogen Verfahrens für zulässig gehalten. Gleichzeitig wird aber diese Verpflichtung des Staates für Ehepaare sehr wohl gefordert.
Als entscheidend wird hier das Kindeswohl gesehen, wobei die Diskussion gezeigt hat, dass hier noch viele Fragen offen sind, z. B. wer denn legitimiert ist, Kindeswohl zu definieren und welche gesicherten Kriterien es dafür geben könnte.
Als Argument gegen die Anwendung der assistierten Reproduktion bei gleichgeschlechtlichen Paaren und Alleinstehenden wird zusätzlich angeführt, dass dadurch ärztliches Handeln über den medizinischen Bereich hinaus eine gesellschaftspolitische Aufgabe erfüllen soll.
LEITFRAGE 5 Soll eine Präimplantationsdiagnostik eingesetzt werden dürfen?
Wie nicht anders zu erwarten, wurde in einer kontroversen und teilweise emotional geführten Debatte heftig über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik gestritten. Hier standen sich die zwei bekannten Positionen gegenüber.
Zulassung der PID in bestimmten Fällen schwerster genetischer Vorbelastungen der Eltern, um diesen zu einem gesunden Kind zu verhelfen, und so eine mögliche Schwangerschaft auf Probe und einen nachfolgenden belastenden Schwangerschaftsabbruch zu vermeiden. In diesen wenigen Fällen könne dann unter einer äußerst restriktiven Indikationsstellung und Verfahrensregelung eine Selektion von Embryonen in Kauf genommen werden. Ein Verbot der PID stünde zudem in Konflikt mit den Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch.
Demgegenüber steht die Ansicht, dass der Mensch von Anfang an Mensch ist und eine Bewertung zwischen erwünschten und unerwünschten Menschen, d. h. eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unzulässig sei. Denn dies verstoße gegen das Grundrecht auf Leben und die Menschenwürde. Es gebe keinen Rechtsanspruch auf ein gesundes Kind.
Es gibt die Besorgnis, dass die gewollte Beschränkung der PID auf schwere monogenetisch bedingte Erbkrankheiten, angesichts der Möglichkeiten, die die PID eröffnet, wenig realistisch und auf Dauer nicht haltbar sei. Dass dies - quasi in einer Zwangsläufigkeitskaskade - langfristig zu grundlegenden Veränderungen des Bildes von Behinderung und damit der Stellung der Behinderten in der Gesellschaft führt. Diskriminierung, Stigmatisierung und Entsolidarisierung von chronisch Kranken und Behinderten würden zunehmen. Behinderte sähen in den Selektionsmöglichkeiten eine implizite Diskriminierung ihrer Existenz.
Auch müsse der Zusammenhang zwischen pränataler Diagnostik und PID gesehen werden. Die Erfahrungen mit der Pränataldiagnostik zeigten, dass die Zunahme der diagnostischen Angebote einerseits Bedarf wecke und andererseits Druck in Richtung auf eine Entscheidung gegen behinderte Nachkommen erzeuge.
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Embryonenselektion werde zudem die Tür öffnen für weitere Techniken, die unser Lebens- und Weltbild vollkommen verändern werden, nämlich das reproduktive Klonen oder die Eingriffe in die Keimbahn. Ein ethischer Dammbruch sei zu befürchten.
LEITFRAGE 6 Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen für die Gewinnung und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen? Die derzeitige Forschungsarbeit mit menschlichen embryonalen Stammzellen eröffnet möglicherweise spektakuläre Möglichkeiten in der modernen Transplantationsmedizin. Die Behandlung dieses Themas heute morgen hat jedoch auch gezeigt, dass über das Ausmaß dieser Möglichkeiten noch wissenschaftlicher Streit besteht.
Es wurde gefordert, die Forschungsarbeit an humanen embryonalen Stammzellen zu fördern und neue gesetzliche Regelungen zu schaffen, welche diese Arbeiten nach gründlicher Evaluation und unter streng kontrollierten Bedingungen möglich machen. Unbeachtet der ethischen und rechtlichen Bedenken bestehen Erwartungen auf Heilung von Patienten mit bisher unheilbaren Krankheiten durch den Einsatz der Embryonalen Stammzellen in der Medizin.
Demgegenüber wurde auf die ethische Bedenklichkeit der Arbeit mit menschlichen Embryonen hingewiesen. Die Zulassung dieser Forschung werde auch den Weg bis hin zum sogenannten "reproduktiven" Klonen und zur Keimbahnmanipulation eröffnen. Bei den dazu erforderlichen Antworten wird man speziell bei der Stammzellendiskussion nicht außer Acht lassen dürfen, dass es sich um fremdnützige und verbrauchende Forschung handelt. Der Verbrauch von Embryonen würde zudem die Menschen, aus deren Keimzellen die Embryonen stammen, zu bloßen Ersatzteil-Lieferanten instrumentalisieren.
Auch bei der Stammzellforschung handelt es sich um Forschung an Embryonen, denen grundsätzlich Menschenwürde zugesprochen wird. Ob die Ziele dieser Forschung einen abgestuften Schutz rechtfertigen könnten wurde kontrovers diskutiert.
Es wurde ferner auf mögliche, rechtlich und ethisch unbedenklichere Auswege bei dem Einsatz adulter Stammzellen hingewiesen.
LEITFRAGE 7 Welche Anforderungen an Sicherheits- und Qualitätsstandards, Dokumen-tation und Patientenaufklärung sollen für die Verfahren der medizinisch unterstüzten Fort-pflanzung gesetzlich vorgeschrieben werden und was soll für die Einführung neuartiger Verfahren gelten?
Im Bereich der Qualitätssicherung fortpflanzungsmedizinischer Maßnahmen haben wir bereits Regelungen auf berufsrechtlicher Ebene. Jedoch ist erheblicher Verbesserungsbedarf aufgezeigt worden. So ist gesagt worden, es sei sinnvoll, eine zentrale Stelle einzurichten, die sich zu neuen Methoden der Fortpflanzungsmedizin äußert. Auch wurde eine Verbesserung der Datenerfassung und Dokumentation eingefordert, um die zuverlässige Auswertung der durch die Fortpflanzungsmedizin erzielten Ergebnisse und deren öffentliche Diskussion zu erlauben. Es wurde vorgeschlagen, dass bestimmte Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung nur in speziell zugelassenen Zentren durchgeführt werden dürfen. Auch eine Weiterbildung in Reproduktionsmedizin muss eingeführt werden. Außerdem sollten grundsätzliche Anforderungen an die vor- und nachgeschaltete Beratung der Patienten gesetzlich verankert werden.
Ethics and the regulation of preimplantation diagnosis in Germany
- Stefan Mueller, Ph.D.
Research Centre Biotechnology & Law, University of Lueneburg, D-21332 Lueneburg, GERMANY
(Email: Biotech@uni-lueneburg.de)
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Eubios Journal of Asian and International Bioethics 7 (1997), 5-6.
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Research towards preimplantation diagnosis (PID) of genetic diseases is done considering the aim of helping those couples who would prefer selection to occur at this stage rather than during pregnancy. Following in-vitro-fertilization (IVF), biopsy and removal of one or two cells from the early "pre-embryo" provides the material for molecular genetic diagnosis without interfering the development of the embryo. If the diagnosis is positive for a hereditary disease the embryo will be rejected, otherwise the embryo will be transferred to the uterus of the mother. After the embryo is preimplanted, the pregnancy of the mother will start with a similar success rate to usual embryo transfer. PID has been already successful for hereditary diseases like cystic fibrosis, Tay Sachs disease and Lesch-Nyhan syndrome.
In Germany a local ethics committee did not approve the first German PID trial (1). The reasons for this were not explicitly of ethical nature but questions concerning the legal situation. PID is affected in Germany by different laws. At first there is the Embryo Protection Law (2). This law is intended to protect embryos from "improper use" and to protect against improper use of modern reproductive technologies. Therefore it is forbidden to make any investigations on totipotent cells. In humans, the cells seem to be totipotent up to the eight-cell stage. So it is forbidden to make DNA analysis on one or two cells of those totipotent "pre-embryos", but an investigation on cells of an later stage is not forbidden by the Embryo Protection Law. Also the guidelines for the use of the IVF and similar methods of the Federal Physicians Chamber (3) are relevant. These guidelines cover the conditions for the use of IVF. The only permitted use of IVF is for treatment of the infertility of a couple, but not selection of a genetically normal embryo by a PID. The professional regulations for physicians (4) also do not allow the use of PID.
However on the other hand abortion is allowed in Germany when the conditions for a medical indication are fulfilled (5). Those persons who obtain abortion under those conditions are not liable to prosecution. Medical indications for an abortion include a variety of hereditary diseases which can be genetically tested by chromosome or DNA analysis. Medical indications also could be if pregnancy would be a physical or psychological burden for the mother. The only requirement for the mother is that a counseling must be performed before an abortion could be done. In Germany over one hundred institutes offer genetic counseling. Genetic counseling and prenatal diagnosis procedures are regulated by guidelines (6), but not by a law.
In summary, there is ethical disagreement seen in the regulation of the PID in Germany. The selection of healthy embryos before the beginning of a pregnancy is forbidden, however, an abortion some weeks later, with the same indications, is allowed. There should be a public debate on the question: Will the German society use the possibilities raised by PID for early genetic counseling of hereditary diseases? And if we want to use it the regulations have to be changed to allow families to use it, and to prevent the abuse of this new technology.
References
1. Votum der Ethikkommission der Medizinischen Hochschule zu Lübeck vom 19.08.1996.
2. Gesetz zum Scvhutz von Embryonen vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2746).
3. Bundesärztekammer, 1994: Die Richtlinien zur Durchführung des intratubaren Gametentransfers, der In-vitro Fertilisation mit Embryonentransfer und anderer verwandter Methoden erhalten folgende Fassung. Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 1/2, 10. Januar 1995, A58-62.
4. For example: Berufsordnung der Hamburger Ärzte/Ärztinnen vom 12. September 1994.
5. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) vom 21. 08. 1995 (BGBl. I S. 1050ff).
6. fachaerztliche Berufsordnung
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